Einspeisevergütung

Einspeisevergütung

Das Erneuerbare Energien Gesetz legte im Jahr 2000 fest, dass die Stromnetzbetreiber sämtlichen Eigentümern einer Solaranlage für die Energie, die in das öffentliche Netz eingespeist wird, einen bestimmten Betrag zahlen müssen. Wie hoch diese ausfällt, legte der Gesetzgeber fest. Das EEG, welches am 01.04.2000 in Kraft trat, diente als Ablösung des bis dahin geltenden Stromeinspeisungsgesetz, welches seit den 1990er-Jahren existierte. Es verpflichtete die Netzbetreiber dazu, Energie aus kleinen Wasser- oder Windkraftwerken abzunehmen und zu geringen Mindestsätzen zu vergüten. Das Problem dabei: Sie wurden nicht gesetzlich festgelegt und waren daher teils unfair.

Als das EEG allerdings in Kraft trat, legte man feste Tarife für die aus unterschiedlichen Quellen stammende Energie – also auch für jene, die lediglich aus kleinen Stromanlagen stammten.

Das primäre Ziel des Erneuerbare Energien Gesetzes war in erster Linie die Förderung der umweltfreundlichen Energien – also jenen aus Wasser- und Windkraft, Gruben-, Klär- und Deponiegas sowie aus Solarenergie, Biomasse und Geothermie. Der Grund dafür war, dass sich Kunden von endlichen fossilen Brennstoffen lösen und sich stattdessen für eine ressourcenschonende Alternative entscheiden sollten. Das Prinzip des EEG hat sich in den folgenden Jahren auch über andere europäische Staaten ausgeweitet.

Einspeisevergütung und Degression

Das EEG legt exakte Einspeisevergütungen fest, welche die Netzbetreiber den Besitzern von Energiekraftwerken für erneuerbare Energien bezahlen müssen. Grundsätzlich wird die Höhe der Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren fixiert, so dass der Betreiber des Kraftwerks eine finanzielle Planungssicherheit erhält und seine Anlage wirtschaftlich betreiben kann.

Nachdem das EEG im Jahr 2009 überarbeitet wurde, führte man allerdings für die Solarenergie auch eine sogenannte gleitende Degression ein. Diese wurde auch als „atmender Deckel“ bezeichnet und sollte Betreiber von Solaranlagen dazu bewegen, keine zu teuren Anlagen zu erwerben, sondern ihr Geld wirtschaftlich zu nutzen. Zudem reagiert man mit der aktuell eher sinkenden Einspeisevergütung auf die ebenfalls gesunkenen Preisen für Solaranlagen.

In der Photovoltaik hängt die Höhe der Degression davon ab, wie viele Solaranlagen in einem bestimmten Zeitraum neu gebaut worden sind. Als gleitend wird die Degression deshalb bezeichnet, weil sie sich abhängig von der Menge der Anlagen in gewissermaßen verringert.

Wodurch die Höhe der Einspeisevergütung bestimmt wird

Abhängig von Größe, Bauart und Zeitpunkt der Inbetriebnahme unterscheidet das Gesetz zwischen den einzelnen erneuerbaren Anlagen. Je nach Modell schreibt der Gesetzgeber dann einen bestimmten Vergütungssatz über einen Zeitraum von 20 Jahren fest. Weiterhin wird die Einspeisevergütung jeden Monat um etwa 0,5 % reduziert. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Solaranlage, die seit November in Betrieb ist, in den kommenden 20 Jahren eine geringere Einspeisevergütung als Anlagen erhalten, die schon seit September betrieben werden.

Wichtig: Die monatliche Reduzierung greift nur dann, wenn sich die Anzahl der Solaranlagen in Deutschland entsprechend der von der Bundesregierung angestrebten Ziele verhält. Werden mehr Anlagen gebaut, reduziert sich auch die Einspeisevergütung um mehr als 0,5 %. Liegt die Zahl der neuen Anlagen unter der von der Bundesregierung angestrebten Menge, senkt diese die Einspeisevergütung stattdessen um weniger als 0,5 % ab. Die festgelegte Degressionsrate ist stets für einen Zeitraum von drei Monaten gültig.

Photovoltaik 2020: Die aktuelle Einspeisevergütung

Für Solaranlagen auf Privathäusern mit einer Größe von 1 bis maximal 10 kWp lag die Einspeisevergütung im Januar 2020 bei 9,87 ct pro kWh. Dieser Wert gilt für die meisten Anlagen auf Einfamilienhäusern. Bei größeren Anlagen mit einer Fläche zwischen 10 bis 40 kWp ist eine Vergütung von 9,59 ct pro kWh vorgesehen. Wer sich über die aktuellsten Sätze de Einspeisevergütung informieren möchte, kann diese auf der Internetpräsenz der Bndesnetzagentur einsehen.

Lohnt sich die Einspeisevergütung im Jahr 2020 überhaupt noch?

Weil die Einspeisevergütung in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert wurde, haben sich viele Verbraucher zu Recht die Frage gestellt, ob sich die Einspeisevergütung überhaupt noch lohnt – sprich, ob man überhaupt noch eine Solaranlage installieren sollte. Prinzipiell wird die Höhe der Einspeisevergütung immer so festgelegt, dass sich mit ihr noch sämtliche Kosten für die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach decken lassen. Dies gilt auch noch für das Jahr 2020.

Immer interessanter wird es allerdings, eigens erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Denn während man bei der Einspeisung seines Solarstroms in das öffentliche Netz nur die Kosten deckt und maximal noch einen minimalen Gewinn macht, spart man bei jeder Kilowattstunde Solarenergie, die man selbst hergestellt hat. Ein kurzer Vergleich: Während Haushaltsstrom derzeit etwa 29 ct pro kWh kostet, muss man mit der Erzeugung einer kWh Solarstrom mit Kosten von etwa 12 ct rechnen. Und dies ist noch immer ein enormes Ersparnis, das eine eigene Solaranlage auf dem Dach durchaus rentabel macht.

Trotzdem ist es in der Regel kaum möglich, die gesamte auf dem Hausdach erzeugte Energie selbst zu nutzen. Es ist zwar sinnvoll, einen Stromspeicher einzusetzen, um die Energie auch abends und nachts noch verwenden zu können – doch auch hier kann man kaum 100 % der gesamten Energie verbrauchen. Die Einspeisevergütung sichert Betreibern von Solaranlagen somit zu, dass sie ihren überschüssigen Strom nicht verschenken müssen, sondern für diesen eine kostendeckende Vergütung erhalten.

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