Solarstrom verkaufen, wie geht das eigentlich

Solarstrom verkaufen, wie geht das eigentlich

Private Betreiber beziehungsweise Eigentümer von Photovoltaikanlagen können Strom, welche sie selbst nicht nutzen, für das öffentliche Stromnetz bereitstellen. Vom Netzbetreiber erhalten sie wiederum eine sogenannte Einspeisevergütung. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich hierbei um eine bewährte Lösung. Allerdings werden andere Modelle aufgrund der niedrigen Einspeisevergütung zunehmend beliebter. Sobald die EEG-Förderung ausgelaufen ist, bestehen bei der Einspeisung ins Netz erhebliche Hürden, weshalb die Direktvermarktung in diesem Zusammenhang eine interessante Alternative darstellt.

Förderung des Klimaschutzes

Das aus dem Jahr 2000 stammende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt das Regelwerk zur Verfügung für Stromerzeuger bereit. Das damalige Ziel war es, die Entwicklung und Verbreitung erneuerbarer Energien zu fördern. Darüber hinaus stand die Senkung volkswirtschaftlicher Kosten im Fokus der Bestrebungen. Gleichzeitig sollte der Anteil von fossiler Energie gesenkt und der Klimaschutz vorangetrieben werden. Wenn es um die Höhe der Vergütung pro kWh geht, spielt insbesondere der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage eine wichtige Rolle. Der jeweils aktuelle Betrag zum Zeitpunkt der Anmeldung ist daraufhin für die nächsten 20 Jahre gültig.

Überarbeitung des EEG

Ursprünglich beinhaltete das EEG die kontinuierliche Absenkung der Einspeisevergütung. Vor dem Hintergrund eines stetig wachsenden Photovoltaikzubaus lohnte sich insbesondere in den Anfängen, möglichst schnell mit einer entsprechenden Anlage ans Netz zu gehen. Nun findet eine Überarbeitung der bisherigen Gesetzeslage in Form der EEG-Novelle 2023 statt und soll eine längerfristige Einspeisevergütung gewährleisten.

einspeiseverguetung

Art und Größe der PV-Anlage ist entscheidend

Die Art und Größe der Photovoltaikanlage spielt bei der Höhe der Einspeisevergütung künftig eine entscheidende Rolle. Die potenziell mögliche Förderung beinhaltet unter anderem eine Unterscheidung nach Anlagen für Lärmschutzwände, Wohngebäude sowie Gebäude im allgemeinen Sinn. Eine weitere Differenzierung bezieht sich auf sonstige Anlagen, bei welchen es sich beispielsweise um Flächen neben Schienen oder Autobahnen handelt. Vor diesem Hintergrund kann sich zum Beispiel eine Wohnung verkaufen in Taunusstein lohnen, da die Neuregelung der Förderung durchaus einen positiven Effekt auf Immobilienpreis haben kann.

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Erzeugten Solarstrom verkaufen

Das EEG sieht eine Vergütung von eingespeistem Strom in Abhängigkeit zum Anmeldezeitpunkt vor. Derzeit ist die hierbei angewendete Degression ausgesetzt. Darüber hinaus soll in Zukunft eine halbjährliche Berechnung erfolgen. Die monatliche Abrechnung galt während der letzten Jahre in diesem Bereich als Standard. Wenn der Strompreis über der Einspeisevergütung liegt, dürfte es grundsätzlich sinnvoller sein, den eigens produzierten Strom selbst zu verbrauchen und nicht ins öffentliche Netz zu überführen. Bereits in der Planungsphase ist es also empfehlenswert, sich über zu viel produzierten Strom Gedanken zu machen. Dieser könnte beispielsweise für das Laden eines E-Autos weiterverwendet werden.

Was passiert bei einer ausgelaufenen Förderung?

Bevor die geltenden Fristen abgelaufen sind, wurde beschlossen, dass sämtliche Post-EEG-Anlagen weiterhin überschüssigen Strom aus eigener Produktion in das Netz einspeisen dürfen. Die Vergütung erfolgt hier in Abhängig vom Marktwert beziehungsweise dem durchschnittlichen Börsenstrompreis. Von der „Prämie“ wird eine Vergütungspauschale abgezogen. Rein rechnerisch können pro eingespeister kWh rund 3,6 Cent auf diese Weise erwirtschaften. Für die einen oder anderen Besitzer einer Photovoltaikanlage es sich hierbei um kein sonderlich attraktives Angebot handeln. Dennoch kann überschüssige Energie finanziell zur Geltung gebracht werden.

Der Einbau eines intelligenten Messsystems

Grundsätzlich besteht eine Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme, wie zum Beispiel Smart Meter oder iMSys. Diese Vorgabe gilt sowohl für Neuanlagen als auch Bestandsanlagen ab 7 kWp. Bei einer Leistungsfähigkeit von 25 kWp müssen die Anlagenbetreiber eine Fernsteuerung gewährleisten können. Diese Funktion lässt sich bislang mit Smart Meter bestens realisieren. Alternative Produkt sind bislang auf dem Markt nicht erhältlich.

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