Voraussetzungen & Planung für eine Photovoltaikanlage
Der erste und wichtigste Schritt einer Photovoltaikanlage ist die Planung. Der wesentlichste Punkt bei der Planung ist die Berechnung des Energiebedarfes, woraus sich die Größe der Anlage ergibt. Aber auch viele andere Punkte sollten bei der Planungsphase berücksichtigt werden.
Welche Gebäude sind für eine Photovoltaikanlage geeignet?
Wichtig ist, dass die Dachfläche grob gen Süden zeigt. Selbst größere Abweichungen, bis ungefähr 60 Grad von der genauen Südausrichtung, ist nur mit minimalen Verlusten verbunden, aber nur, wenn die Dachneigung nicht mehr als 25 Grad vom Winkelbereich zwischen 30 und 45 Grad abweicht.
Gänzlich ungeeignet sind Dächer, die nach Norden zeigen oder eines der beiden Werte weit vom perfekten Wert abweichen. Selbstredend muss aber nicht nur das Dach geeignet für eine solche Anlage sein, sondern auch zulässig. Solange das Dach aber nicht unter Denkmalschutz bzw. Ensembleschutz steht, sollte dies aber kein Problem darstellen.
Weitere Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Anlage
Wenn alle Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb gegeben sind, können die weiteren Schritte eingeleitet werden. Der nächste Schritt ist die Kostenplanung. Am besten man holt sich bei mehreren Unternehmen Angebote für eine Komplettanlage ein. Es ist zwar auch möglich, alle Komponenten selbst zusammenzustellen, aber die Auswahl der richtigen Komponenten erfordert einiges an Fachwissen. Der Vergleich der zahlreichen Angebote erweist sich in vielen Fällen als schwer. Die Qualitätsunterschiede und die Eigenschaften sind meist unzureichend abgebildet.
Eines der wichtigsten Vergleichskriterium ist der Preis pro Kilowatt und die Dauer der Garantie. Wer ein Unternehmen beauftragt, muss sich um diese Punkte nicht kümmern. Die Anlage wird angemeldet, die Anlage wird geplant und schlussendlich auch montiert. Der Kunde muss nur eine Formalität klären. Der Netzbetreiber ist zum Anschluss an die Anlage an sein Netz verpflichtet. Zudem muss eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erfolgen.
Voraussetzung für Photovoltaik
Verschattung
Die Sonnenstrahlen sollten hoch genug sein. Keine Gegenstände sollten Schatten auf die Anlage werden. Daher sollte man auf Schornsteine, Bäume und Co. achten.
Die Größe des Daches
Umso größer die Anlage ist, desto günstiger als die Anlage pro Kilowatt.
Dachneigung
Der ideale Neigungsbereich liegt zwischen 30 und 45 Grad.
Dacheindeckung
Bei älteren Dächern sollte eine Dachsanierung erfolgen. Bei Dächern mit Asbest sollte unbedingt eine fachmännische Sanierung erfolgen.
Dachausrichtung
Die perfekte Ausrichtung ist gegen Süden.
Die Genehmigung
Wann immer eine bauliche Veränderung am Grundriss erfolgt, muss das örtliche Bauamt einschalten. In den meisten Fällen ist eine Genehmigung notwendig, wenn man sein Vorhaben auch aus rechtlicher Sicht unbedenklich umsetzen möchte. Auch das Thema Feuerversicherung und Versicherung gegen Hagelschäden etc. sollte man in seine Planung mit einbinden. Doch wie läuft die Genehmigung an?
Die Baugenehmigung ist Ländersache
Die meisten PV-Anlagen sind genehmigungsfrei, was bedeutet, dass man seinen Plan auch ohne Involvierung der Behörde durchführen kann. Doch nicht alle Anlagen sind von der Ausnahmeregelung betroffen. Es gibt spezielle Pläne, die einer Baugenehmigung erfordern. Dazu kommt, dass die Genehmigung Ländersache ist und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.
Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren. Diese kann unter Berücksichtigung aller Faktoren detaillierte Auskunft geben, ob ein Bauantrag erforderlich ist.
Denkmalschutz und Umwelt
Die Errichtung einer solchen Anlage auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, erweist sich die Errichtung als äußerst schwierig. Die Hauptaufgabe des Denkmalschutzes ist es, die ursprüngliche Bausubstanz und das Erscheinungsbild zu bewahren. Eine Photovoltaikanlage stellt einen massiven Eingriff in diesen Bereichen dar. Daher scheint es als unüberwindbares Hindernis, Denkmalschutz und Umweltschutz zu vereinen.
In der Praxis stellt sich dieses Problem als nicht zu dramatisch heraus. Moderne Technik und langjährige Erfahrung haben dazu geführt, akzeptable Lösungen zur Errichtung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützte Gebäude gefunden wurden.
Trotzdem muss bei solchen Vorhaben eine gesonderte Genehmigung erfolgen. Die dafür zuständige Instanz ist die Denkmalbehörde. An diese Behörde muss ein formeller Antrag samt Baupläne mit detaillierten Skizzen geschickt werden. Dieses Vorgehen muss bei denkmalgeschützten Gebäuden, Häuser in unmittelbarer Umgebung denkmalgeschützter Gebäude und denkmalgeschützter Ortsteile erfolgen.
Braucht man eine Genehmigung durch den Energieversorger?
Ein Großteil aller Anlagen erzeugen den Strom nicht für den Eigenbedarf, sondern mit dem Sinn und Zweck, diesen in das Stromnetz einzuspeisen. Dem entsprechend haben die zuständigen Netzbetreiber der Photovoltaik eine große Bedeutung zu. Aus logischer Sicht geht man davon aus, dass der Energieversorger ebenfalls am Genehmigungsverfahren beteiligt ist. Allerdings ist das ein Trugschluss.