Solaranlagen und Steuern

Solaranlagen und Steuern

Da uns die Sonne im Prinzip jeden Tag kostenlos zur Verfügung steht und dabei noch Energie liefert, lässt sie sich ideal dazu nutzen Geld zu sparen und zu verdienen.
Mit Solaranlagen oder auch Photovoltaik-Anlagen kann man in nur wenigen Jahren ziemlich viel Geld sparen. Das Beste an der ganzen Sache jedoch ist, dass diese Methode absolut umweltschonend ist.

Was lässt sich beim Kauf absetzen

Die Anschaffungskosten einer Solaranlage sind zwar relativ hoch, haben sich aber normalerweise innerhalb weniger Jahre wieder amortisiert.
Es gibt drei Varianten dieAnlage abzusetzen.

1. Die lineare Abschreibung
Hier kann man innerhalb der nächsten 20Jahre die Photovoltaikanlage mit jährlich fünf Prozent bei der Steuer geltend machen.

2. Der Investitionsabzug
Dabei können 40% der Kosten sofort abgesetzt werden.

3. Die Sonderabschreibung
Hier kann man in den ersten fünf Jahren 20% der Kosten absetzen.

Hier gibt es mehr zum Thema Steuern und Immobilien auf ImmoNovia.

Was lässt sich auf Mieter umlegen

Viele Wohngebiete haben heute eigene Solarstromanlagen auf ihrem Dach. So dass die Mietshäuser mit eigen produziertem Strom versorgt werden. Dieser wird in der Regel wiederum für die Wärme- und Warmwasserversorgung verwendet. Dieses Modell kommt dabei allen zu Gute, dem Mieter und dem Vermieter. Letzterer erzielt Gewinne dank der Einspeisung der Restenergie ins Stromnetz.
Der Mieter wiederum zieht der Nutzen aus den geringer anfallenden Nebenkosten. Das liegt daran, dass die von der Anlage betriebenen Geräte, keine zusätzlichen Stromkosten verursachen.


Doch kann der Vermieter drüber hinaus entstandene Kosten über Nebenkosten abrechnen.
An dieser Stelle sei gesagt, dass weder die Anschaffungskosten noch die Reparaturkosten einer Solarstromanlage sich unter dem Nebenkostenbegriff zusammenfassen lassen, deshalb also nicht umlagefähig sind.
Dasselbe gilt entsprechend für Austauscharbeiten der Solarmodule, des Wechselrichters und ähnlichem.
Die Wartungs- und Prüfungskosten einer Solarstromanlage hingegen können als Nebenkosten umgelegt werden. Das bedeutet, dass die Betriebskosten der Anlage sehr wohl auf die Mieter abgewälzt werden können.
In Bezug auf die Versicherungskosten einer Anlage gibt es jedoch keine generelle Regelung, es sind immer Einzelfallregelungen.


Eine generelle Mieterhöhung ist jedoch ein Ansatz um sogar die Anschaffungskosten einer Solaranlage wieder zu erwirtschaften. Denn nach §559BGB darf der Vermieter den Mietzins jährlich um 11% der Anschaffungskosten erhöhen, wenn sie im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen nachhaltig für Energieeinsparungen sorgen.

Siehe auch  Einspeisevergütung

Wie wird abgeschrieben

Wie läuft das mit dem Strom ab, was muss gezahlt werden wenn man ihn nicht selbst verbraucht?


Generell gilt, wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt und seinen überschlüssigen Strom gewinnbringend verkauft, der ist im steuerrechtlichen Sinn als Unternehmer tätig. Das bedeutet folglich, dass man Steuern abführen muss.
Man muss seinen Umsatz als Einkommensteuer führen und demzufolge eine damit zusammen gehörende Steuererklärung abgeben
Ob man auch umsatzsteuerpflichtig ist, kann selbst entschieden werden. Dies gilt aber nur so lange, wie der Umsatz durch den Verkauf des überschüssigen Stromes die Summe von 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigt.
Wer sich gegen die Umsatzsteuer entscheidet, kann dementsprechend auch keine Vorsteuer geltend machen. Somit kann man sich die beim Kauf der Anlage angefallene Mehrwertsteuer auch nicht wieder vom Finanzamt zurückerstatten lassen.

Wer sich dafür entscheidet Umsatzsteuer pflichtig zu werden, muss im Normalfall deshalb auch für selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer bezahlen. Diese Regelung gilt dann ab Inbetriebnahme für die nächsten fünf Jahre.
Mit der Abschreibung in der Einkommensteuererklärung können aber auch sofort Steuerersparnisse anfallen. Die so genannte „AfA“, Absetzung für Abnutzung fällt an. Dabei werden Abschreibungen auf die Anschaffungskosten verteilt, somit also scheinbar angefallene Kosten angerechnet, die wiederum die Einkommensteuer senken. Je zeitiger man die Solaranlage abschreibt, desto schneller kann man von den Steuerersparnissen profitieren.

Photovoltaik-Anlage


Was bekommt man wenn man ihn nicht selbst verbraucht

Der Fiskus fördert jeden Bürger, der seinen nicht selbst verbrauchten Strom ins Netz einspeist. Er garantiert Jedem über eine Dauer von 20 Jahren, dass er eine Einspeisevergütung in Höhe von bis zu 13,35 Cent pro Kilowattstunde netto erhält.

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